Corona – ARCHIV

26. November 2021

Ab Montag werden die verschärften Regeln zum Infektionsschutz auch bei uns in der Schule konsequent umgesetzt.
Das Betreten des Schulgeländes ist dann nur noch Schülerinnen und Schülern sowie Mitarbeitern der Schule gestattet. Eltern und sonstige Personen dürfen nur aus triftigen Gründen und nach Terminvereinbarung das Schulgelände betreten. Dabei muss die 3G-Regel erfüllt sein. Nur wer einen entsprechenden Nachweis dabei hat, wird auch eingelassen.
Ausnahme: Eltern, die ihre Kinder in die Wiegestube/den Kindergarten bringen oder von dort abholen sind von der 3G-Regel ausgenommen.

>>> Informationen für Erziehungsberechtigte zur 3G-Regel
>>> Aktualisiertes Merkblatt für Erziehungsberechtigte – Erkältungssymptome

13. November 2021

Die bisher auf eine, bzw. zwei Wochen begrenzte Maskenpflicht während des Unterrichts wird bis auf Weiteres fortgesetzt.

6. November 2021

Ab Montag, 8. November gilt erneut eine ein-, bzw. zweiwöchige Maskenpflicht während des Unterrichts.
Klassen 1 – 4: Maskenpflicht bis einschließlich 12. November; eine Community-Maske ist ausreichend.
Ab Klasse 5: Maskenpflicht bis einschließlich 19. November; es ist mindestens eine medizinische Maske erforderlich.

2. Oktober 2021

Ab Montag, 4. Oktober ändern sich die Maskenregeln.
Im Inneren des Schulgebäudes besteht außerhalb des Unterrichts (z.B. auf den Gängen und im Treppenhaus) Maskenpflicht. Die Maskenpflicht entfällt im Unterricht, bei sonstigen Schulveranstaltungen und in der Mittagsbetreuung, auch wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht gewahrt werden kann. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrkräfte und sonstige an der Schule tätige Personen.

11. September 2021

Liebe Eltern

Das neue Schuljahr 2021/22 beginnt am 14. September. 
Bezüglich der Corona-Regelungen gibt es einige Änderungen:

  • Bis zum 1. Oktober gilt eine Maskenpflicht in allen Innenräumen der Schule – auch nach Erreichen des Sitzplatzes und während des Unterrichts.
    • In den Jahrgangsstufen 1 – 4 kann eine „Community“-Maske verwendet werden.
    • In den höheren Klassen ist eine medizinische Maske verpflichtend.
  • Für die Teilnahme am (Präsenz-)Unterricht gilt die „3-G-Regel“, d. h. am Unterricht teilnehmen dürfen nur Schülerinnen und Schüler, die geimpft, genesen oder getestet sind.
    • In allen Klassen sind in der ersten Schulwoche drei Testungen vorgesehen (Antigen-Selbsttests).
    • Für die Klassen 1 – 4 werden in der Zukunft PCR-Pooltests durchgeführt; diese finden nach ihrer Einführung (voraussichtlich noch im September) zweimal pro Woche statt.
    • In den übrigen Jahrgangsstufen finden weiterhin dreimal pro Woche (Mo – Mi – Fr) die bereits bekannten Selbstltests statt.
    • Wer nicht geimpft oder genesen ist (Nachweis erforderlich), nimmt entweder wie bisher an den Selbstltests in der Schule teil oder bringt einen Nachweis über eine externe, von medizinisch geschultem Personal durchgeführte Testung (PCR nicht älter als 48h oder POC nicht älter als 24h) mit.

>>> Zu den aktuellen Hygieneplänen …


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