Corona – ARCHIV

29. Juni 2021

Liebe Eltern,

ab Donnerstag, 1. Juli entfällt die Maskenpflicht – nach Erreichen des Sitzplatzes – auch für Schüler und Lehrer ab der 5. Klasse. Maskenpflicht besteht nach wie vor beim Verlassen des Sitzplatzes und auf den Verkehrsflächen im Schulgebäude.

23. Juni 2021

Liebe Eltern

ab Mittwoch, 23. Juni gilt eine weitere Erleichterung bei den Pandemieregeln:

In den Klassen 1 bis 4 entfällt während des Unterrichts – nach Erreichen des Sitzplatzes – die Verpflichtung zum Tragen einer Maske für die Kinder und Lehrkräfte. Maskenpflicht besteht beim Verlassen des Sitzplatzes und auf den Verkehrsflächen im Schulgebäude.

Für alle übrigen Klassen bleibt es bei den bisherigen Regelungen.

16. Juni 2021

Folgende Mitteilung aus dem Kultusministerium erreichte uns heute früh:

“ … Nach entsprechenden Beratungen im heutigen Ministerrat gilt daher bezüglich der Maskenpflicht an den Schulen in Bayern, dass ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) unabhängig von der Inzidenz verzichtet werden kann. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort. … „

07. Juni 2021

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler

Seit Freitag, 4. Juni liegt der Inzidenzwert in Nürnberg unter 50. Das bedeutet, dass ab Donnerstag, 10. Juni Unterricht ohne Mindestabstand möglich ist und die ganzen Klassen unterrichtet werden können.
Es gilt weiterhin die Maskenpflicht (Klassen 1 – 4 „Alltagsmasken“, ab Klasse 5 „OP-Masken“). Ausserdem müssen sich die Schülerinnen und Schüler wie bisher einem Schnelltest unterziehen.

Ausführliche Informationen werden in diesen Tagen wieder per Mail an Sie versandt.

03. Juni 2021

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler

Am Montag, 7. Juni, erwarten wir alle unsere Klassen im Präsenzunterricht. Wegen des einzuhaltenden Mindestabstands erfolgt der Unterricht im Wechselbetrieb beginnend mit Gruppe A.

Nach wie vor gilt Maskenpflicht für alle; ab der 5. Klasse müssen die Schülerinnen und Schüler jetzt aber eine „medizinische Maske“ tragen.

Die Teilnahme am Unterricht ist weiterhin nur möglich, wenn sich die Schülerinnen und Schüler einem Corona-Test unterziehen.

Beachten Sie bitte auch die aktualisierten Hygienepläne der Schule sowie das Merkblatt „Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen“.

Die Schulküche und der Pausenverkauf haben geöffnet, das Bistro bleibt geschlossen.

Ausführlichere Informationen gehen wie gewohnt per Email an Sie.

26. Mai 2021

Liebe Eltern unserer Häuser für Kinder

Nachdem nun fünf Tage lang der Inzidenzwert 100 unterschritten wurde, endet die Notbetreuung. Alle Kinder können ab Donnerstag, 27. Mai wieder unsere Einrichtung besuchen.
Es gelten auch weiterhin die bekannten Hygiene- und Schutzvorgaben.

20. Mai 2021

Liebe Eltern unserer Häuser für Kinder
Informationen für die Kalenderwoche 21 (24. – 28. Mai 21) finden Sie hier.

9. Mai 2021

Liebe Eltern unserer Schülerinnen und Schüler 

auch ab 10. Mai läuft der Unterrichtsbetrieb und seine Organisation wie in der vergangenen Woche weiter.

Allerdings gibt es nun neue (grundsätzliche) Regelungen zum Schulbetrieb:

Um den Schulen etwas Planungssicherheit zu geben, war in Bayern über Wochen jeweils freitags festgelegt worden, wie der Unterricht in der gesamten folgenden Woche aussehen wird: Je nachdem, welche Sieben-Tage-Inzidenz das Robert-Koch-Institut für den jeweiligen Landkreis oder die kreisfreien Stadt veröffentlichte, fiel die Entscheidung über Präsenz-, Wechsel- oder Distanzunterricht für die komplette Kalenderwoche.

Im Zuge der Umsetzung der Bundes-Notbremse gilt das seit einer Woche nicht mehr. Jetzt lautet die Regel: Liegt der vom Robert-Koch-Institut gemeldete Inzidenzwert vor Ort drei Tage am Stück über 100 (oder 165 für Grundschulen), gelten ab dem übernächsten Tag die entsprechenden Einschränkungen des Schulbetriebs. In die andere Richtung ist der Mechanismus noch strenger: Damit wieder Wechselunterricht stattfindet, muss die Inzidenz vor Ort an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 (oder 165) gelegen haben.

Der Informationsweg soll so aussehen: Die jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geben den staatlichen Schulämtern Bescheid, wenn die Voraussetzung für eine Regeländerung eingetreten ist. Dieses leitet die neuen Vorgaben an die Schulen weiter, welche dann entsprechend die Eltern, Lehrer und Schüler informieren. So haben diese immer mindestens einen Tag Zeit, um sich auf den neuen Unterrichtsbetrieb einzustellen.

Für unsere Schule bedeutet das:

– Liegt der Inzidenzwert (wie aktuell) über 165 haben alle Schülerinnnen und Schüler bis auf die Klassen 4, 12, 13 und R Distanzunterricht.
– Sollte der Inzidenzwert nach der oben dargestellten Regel unter 165 gehen, kehren auch die Klassen 1-3 in den Präsenzunterricht (geteilte Klassen) zurück.
– Unterschreitet der Inzidenzwert den Wert 100, haben alle Klassen wieder Präsenz-/Wechseluntericht.

Masken- und Testpflicht für Schüler bleibt bestehen

Alle weiteren bisherigen Regeln für die Schulen bleiben unverändert. Dazu zählt beispielsweise die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände. Seit rund einem Monat gibt es in Bayern zudem eine Testpflicht: Um am Präsenzunterricht teilnehmen zu können, müssen sich bayerische Schüler und Lehrkräfte mindestens zweimal wöchentlich auf Corona testen lassen.

Die Kinder und Jugendlichen müssen entweder einen Selbsttest in der Schule machen oder einen Nachweis über einen aktuellen PCR- oder Schnelltest mitbringen.

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