Hinweisgeberschutzgesetz

Wir haben den Bund der Freien Waldorfschulen mit den Aufgaben einer internen Meldestelle nach den Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)  betraut.

Ziel dieses Gesetzes ist, dass Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden (sog. Whistleblowern), vor Repressalien seitens ihrer Arbeitgeber geschützt werden. 

Vielleicht fragen Sie sich, ob es einer solchen Stelle an einer selbstverwalteten Waldorfschule überhaupt bedarf, doch hier macht das Gesetz keinen Unterschied: Für Unternehmen ab 50 Beschäftigten sieht das HinSchG die verpflichtende Einrichtung einer unabhängigen Meldestelle vor. Der Bund der Freien Waldorfschulen hat sich daher bereit erklärt, eine gemeinsame Meldestelle für alle Schulen, die ihn damit beauftragen, anzubieten.

Diese interne Meldestelle kann angerufen werden bei Verstößen gegen Strafvorschriften, Verstöße, die mit einem Bußgeld bedroht sind (also Ordnungswidrigkeiten), wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darüber hinaus sind alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder umfasst, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, sowie Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche. Den genauen Gesetzeswortlaut können Sie z.B. hier nachlesen:  

https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/__2.html

Hinweisberechtigt sind alle Beschäftigten an unserer Schule.

Die eingehenden Meldungen werden von einem vom BdFWS beauftragten Anwaltsbüro unabhängig und neutral bearbeitet, es unterliegt neben den aus dem HinSchG folgenden Pflichten auch der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.

Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:

  • Per Mail: meldestelle2024@waldorfschule.de
  • Per Sprachnachricht: 0711- 21042-22
  • Per Post mit dem Vermerk „vertraulich“ an: Bund der Freien Waldorfschulen e.V., Meldestelle nach dem HinSchG, Wagenburgstr. 6, 70184 Stuttgart

Weitere Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz, zur internen Meldestelle sowie auch zu neben der internen Meldestelle möglichen externen Meldewegen und über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Europäischen Union finden Sie auf der Website unserer internen Meldestelle beim BdFWS: 

https://www.waldorfschule.de/beratung-kontakt/interne-meldestelle-fuer-waldorfschulen-nach-dem-hinschg

Datenschutzhinweise zum Hinweisgeberschutzgesetz

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